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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Gürbüz Computer Consulting & Service International

Aar Str. 70
65232 Taunusstein

Gültig ab 22.06.2005

Für die Installation und Wartung von Hard und Softwareprodukten, Reparaturen sowie Administration von Netzwerken.

§ 1 – Allgemeine Bestimmungen:
Gürbüz Computer Consulting & Service International, im Folgenden kurz IT Dienstleistungen genannt, installiert und/oder wartet Hard und Software sowie administriert Netzwerke ausschließlich nach den hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen. IT Dienstleistungen schließt Verträge grundsätzlich zu seinen eigenen Bedingungen ab, abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn IT Dienstleistungen diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das heißt: von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Mögliche Nebenabreden bestehen nicht. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch Individualabreden werden durch schriftliche Bestätigung der IT Dienstleistungen wirksam. Sofern IT - Dienstleistungen ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens IT - Dienstleistungen wirksam. Die hier formulierten AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ - 2 Überlassene Unterlagen:
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 11 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ - 3 Zahlungsbedingungen:
Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen und ist grundsätzlich nach der betriebsfähigen Bereitstellung sofort fällig. Bei Wartungsverträgen ist das Entgelt nach Vereinbarung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Höhe des Entgeltes (Werklohn/Pauschalpreis für Wartung) wird dem Kunden mündlich bzw. Schriftlich genannt. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (derzeit 9,21 %) vereinbart. Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Privatperson, so beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinssatz (derzeit 6,21 %). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Die IT Dienstleistungen ist berechtigt, für Transportkosten, Auslagenersatz, Spesen, Fahrkosten, ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Ebenso nicht enthalten im Entgelt ist die Umsatzsteuer.Überweisungsspesen sowie sonstige Transaktionskosten gehen zulasten des Bestellers. Für jede Mahnung verpflichtet sich der Besteller einen Betrag von derzeit € 40,-- zu bezahlen. Ebenso trägt der Besteller die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwaltes oder Inkassobüros. Jedenfalls ist IT Dienstleistungen berechtigt, für den Fall des Verzuges oder sonstiger Mitwirkungspflichten des Bestellers, wenn diese verletzt werden, mit eigener Leistung innezuhalten.Die Bezahlungen werden zuerst auf Kosten sodann auf Zinsen und sodann auf Kapital angerechnet, wobei die Anrechnung jeweils auf die älteste Schuld erfolgt. Der Besteller verzichtet darauf gegen Ansprüche der IT Dienstleistungen seine eigenen Forderungen aufzurechnen, ebenso verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes, ist demnach hinsichtlich seiner zu erbringenden Leistung vor- leistungspflichtig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

§ 4 - Leistungsmodalitäten, insbesondere Installationsfristen sowie Rücktrittsrechte:
IT Dienstleistungen wird die bestellte Dienstleistung, Computer Soft oder Hardware (dieser Begriff ist weit auszulegen darunter versteht man alle einschlägigen Leistungen, die man mit diesem Begriff verbindet) zu jenen Terminen bzw. innerhalb jener Frist zu installieren, die im Auftragsformular ausgefüllt ist. Ist keine derartige Leistungsfrist oder kein derartiger Termin vereinbart, so steht es IT Dienstleistungen frei, die entsprechenden Arbeiten in angemessener Zeit durchzuführen. Vereinbarte Fristen verlängern sich bzw. verschieben sich, sollten Umstände eintreten, die insbesondere nicht vorhersehbar sind und verlängern Fristen bzw. verschieben vereinbarte Termine um einen angemessenen Zeitraum. Behördliche Maßnahmen, das nicht zur Verfügung stehen von Transportmittel oder Energie, Ausbleiben sämtlicher Hardwarekomponenten oder anderer Gegenstände, die zur Softwareinstallation notwendig sind insbesondere wenn der Besteller diese Sachen nicht beibringt oder wenn Dritte insbesondere Lieferanten diese Leistungen nicht erbringen, höhere Gewalt.IT Dienstleistungen räumt dem Besteller ein Rücktrittsrecht ein, für den Fall als IT Dienstleistungen in Verzug gerät, doch ist der Rücktritt nur möglich, wenn der Besteller IT Dienstleistungen eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, diese Nachfrist ist gesetzlich geregelt. Kann IT Dienstleistungen die erwünschte Dienstleistung nicht durchführen, da der Besteller insbesondere Hardware, Lizenzen, behördliche Bewilligungen oder sonstige Gegenstände nicht bereitgestellt hat, so ist IT Dienstleistungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn IT Dienstleistungen dem Besteller eine angemessene Nachfrist, welche gesetzlich geregelt ist, gesetzt hat und der Besteller diese nicht einhält. Für den Fall als IT Dienstleistungen vom Vertrag zurücktritt, hat der Besteller sämtliche Aufwendungen für bereits erbrachte Arbeiten bar zu ersetzen. Ebenso hat der Besteller bereits erbrachte Installationen, die sodann wiederum rückgenommen werden, zu ersetzen. Für den Fall als im Auftragsformular näher beschriebene Dienstleistung erbracht wurde und für den Fall als IT Dienstleistungen aufgrund eines Zahlungsverzuges des Bestellers nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, vom Vertrag zurücktritt, so sind sämtliche Aufwendungen wie zuvor genannt vom Besteller zu ersetzen ebenso behält sich IT Dienstleistungen das Recht unter Vorbehalt offen, auf Vertragszuhaltung zu klagen, jedenfalls ist der Besteller verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des Werklohns zu bezahlen. Sämtliche Schadenersatzansprüche bleiben jedoch ausdrücklich vorbehalten. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges seitens IT – Dienstleistungen bleiben unberührt.

§ 5 – Durchführung des Vertragsgegenstandes insbesondere der Software:
Die IT Dienstleistungen installiert den Vertragsgegenstand nach jenen Vereinbarungen, die im Auftragsformular genannt sind. Sämtliche Arbeiten, die nicht die Softwareinstallation betreffen, aber notwendig sind, um die Software installieren zu können, hat der Besteller auf seine Kosten durchführen zu lassen. Weiters ist der Besteller verpflichtet, die ordnungsgemäße Installation des Vertragsgegenstandes, insbesondere der installierten Software des Netzwerkes zu bestätigen. Softwareprodukte sind grundsätzlich nach der Installation vom Umtausch ausgeschlossen (Kopie Erstellung, Lizenznummer usw.)

§ - 6 Gewährleistung:
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb der gesetzlich geregelten Zeit ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IT Dienstleistungen übernimmt keinerlei Gewähr für die zu installierende Software noch übernimmt IT Dienstleistungen eine Gewähr für Hardwareprodukte. Es wird ausdrücklich festgehalten und klargestellt, dass der Besteller lediglich die Installation der Software, Hardware, Störungs- Beseitigung bzw. Administration des Netzwerks bestellt hat, das Softwareprodukt an sich oder die Hardware die zur Betreibung der Software notwendig ist, ist nicht Gegenstand der von IT Dienstleistungen zu erbringen Tätigkeit und haftet demnach IT Dienstleistungen für derartige Sachen/Arbeiten nicht. Für den Fall, als der Besteller IT Dienstleistungen beauftragt hat, die Software oder die Hardware zu besorgen, so wird IT Dienstleistungen namens und im Auftrag und auf Rechnung des Bestellers tätig (Stellvertreter) Gewährleistungsansprechpartner für Software und Hardware und sonstige Arbeiten in diesem Zusammenhang ist jenes Rechtssubjekt, mit dem der Besteller eine Vertragsbeziehung hat. IT Dienstleistungen wird für den Fall als sie Hard- oder Software für den Besteller erwirbt, jedenfalls das Vertretungsverhältnis gegenüber dem Dritten, der die Hard- und Softwareleistung erbringt, offen legen. Für Updates sowie neue Programme, die IT Dienstleistungen für den Auftraggeber in dessen Namen und dessen Rechnung bei Dritten bezogen hat, übernimmt IT Dienstleistungen keinerlei Haftungen, auch dahingehend nicht, als Adaptionsschwierigkeiten zwischen der Updateversion und den neuen Programmen gegenüber der bereits eingespielten Software, auftreten. Fehler in der Software treffen stets den Hersteller bzw. jenes Rechtsobjekt, das die Software dem Auftraggeber veräußert hat. Für fremde Programme wird nicht gehaftet. Treten Mängel in Dienstleistungen von IT Dienstleistungen auf, so hat der Auftraggeber diese Mängel unverzüglich zu rügen und steht der IT Dienstleistungen vordergründig das Recht zu, die Bestellung nachzubessern, auszutauschen und verzichtet insbesondere ein Auftraggeber in der Eigenschaft als Kaufmann auf Preisminderung und Wandlung. Ferner wird nach der Lieferung der Bestellung eine umfangreiche Funktionskontrolle durchgeführt so, dass eventuell vorhandene Mängel auftreten sollten.Kommt das Rechtsgeschäft zwischen der IT Dienstleistungen und einem Konsumenten zustande, so verzichtet der Konsument auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Die IT Dienstleistungen haftet für Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, das gilt auch für den Ersatz des Mangelschadens bzw. des Mangelfolgeschadens. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist gänzlich ausgeschlossen. Der Besteller wird jedenfalls die IT - Dienstleistungen innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Zeit nach der Feststellung des Mangels über diesen Mangel informieren, da ansonsten angenommen wird, dass die Sache ursprünglich nicht mangelhaft war. Im zweifelt gelten gesetzliche Bestimmungen. Ferner ist ausgeschlossen das Firmware Upgrates die auf Wunsch des Kunden erfolgen zulasten von IT Dienstleistungen geht. Das heißt, IT Dienstleistungen kann bei Upgrates keine Gewähr übernehmen, dass keine Komplikationen auftreten die möglicherweise einen Totalschaden oder unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten des Gerätes zu folge haben. Die Gewährleistung der IT Dienstleistungen besteht in der Fehler- und Störungsbeseitigung, die die Ursache in der Installation haben. Sofern der Besteller mit IT Dienstleistungen einen Software-Wartungsvertrag abgeschlossen hat, übernimmt IT Dienstleistungen im Zeitraum der Dauer dieses Vertrages die Fehler- und Störungsbeseitigung, die ihre Ursache in der Installation hat, sowie die Pflege der Software. (Insbesondere Adaptierung der Software auf den jeweiligen technischen Standard, Arbeiten, die zu einem reibungslosen Funktionieren des Netzwerkes gehören).
Es ist dem Besteller nicht gestattet, in der Art der Installation oder im Netzwerk Änderungen vorzunehmen, wurden solche Änderungen vorgenommen, so entfallen die Gewährleistung und auch die Verpflichtung zur Wartung. Tritt der Fall ein, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Besteller sämtliche angelaufenen Kosten zu tragen, die aufgewendet wurden, um diesen Fehler zu erkennen und zu beseitigen. IT Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen und die Art der Installation den Anforderungen des Bestellers genügen, dass sämtliche Programme in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. Gleiches gilt für die Hardware des Bestellers. Sollten im Rahmen einer Reparatur Teile ausgetauscht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte der Hersteller des ausgetauschten Gegenstands darüber hinaus eine Garantie gewähren, wird dies gegen eine Aufwandsentschädigung für unsere Bemühungen an den Kunden weitergegeben. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

§ - 7 Gewerblicher Rechtsschutz – Urheberrecht:
Der Besteller verpflichtet sich, sich jeglicher gewerblicher Rechtsschutzverletzungen insbesondere Rechtsverletzungen im Material-, Güterrecht zu enthalten, er erklärt, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte der einzelnen Rechtsobjekte, insbesondere der Lizenzgeber zu achten. Der Besteller muss über gültige Lizenzen der eingesetzten Software verfügen, IT - Dienstleistungen hat keinerlei Überprüfungspflichten. Sollte es augenscheinlich sein das der Besteller über keine gültigen Lizenzen verfügen tritt IT - Dienstleistungen vom Vertrag zurück bis gültige Lizenzen zur Verfügung stehen. Der Besteller hat die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.

§ - 8 Haftungsausschluss:
IT Dienstleistungen haftet für Schäden, sofern ihr oder ihren Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller ist in jedem Fall ausgeschlossen. Auch wenn diese im Widerspruch zu § 6 stehen sollten. Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, bringt gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt, geliefert worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT - Dienstleistung nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet IT - Dienstleistung nicht. Unabhängig von einem Verschulden von IT - Dienstleistung bleibt eine eventuelle Haftung von IT - Dienstleistung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch IT - Dienstleistung dar. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von IT - Dienstleistung für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei WLan Installationen können Inkompatibilitäten zwischen Sender und Empfängergerät zu Leistungseinbußen insbesondere in Sicherheitsrelevanten fragen zur Folge haben. Wir weisen den Kunden unmissverständlich darauf hin, welche strafrechtlichen Konsequenzen der Betrieb eines solchen Netzes haben kann.

§ - 9 Weitere Pflichten sowie Obliegenheiten des Bestellers:
Den Besteller trifft bei der Installation der Software, des Netzwerkes, eine Mitwirkungspflicht und hat er alles zu unternehmen, um eine erfolgreiche Installation der Software, des Netzwerkes zu ermöglichen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller der IT - Dienstleistungen Zutritt zu den Räumen zu gewähren, verpflichtet sich weiters die Hard- und Software zur Verfügung zu stellen und bereitzustellen, er verpflichtet sich weiters geeignete elektrische Energie beizusteuern nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere hat die elektrische Energie die entsprechende Spannung, Frequenz und Stromstärke sowie Polung zu enthalten. Weiters verpflichtet sich der Besteller sämtliche Instandhaltungs- und Änderungs- und Wartungsarbeiten während der Vertragsbeziehung ausschließlich von IT Dienstleistung durchführen zu lassen. Weiters erklärt der Besteller ausdrücklich rechtmäßiger Benützer der Software und der Hardware zu sein, demnach rechtmäßiger Lizenznehmer zu sein. Er hält die Firma IT - Dienstleistungen vollkommen schad- und klaglos, sollte die IT Dienstleistungen von dritter Seite insbesondere von Lizenzgeberseite in Anspruch genommen werden. Der Besteller verpflichtet sich weiters schonend mit Hard- und Software sowie mit dem Netzwerk umzugehen, entsprechend der Wartungs- und Bedienungsanleitung. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so behält IT - Dienstleistungen den gänzlichen Entgeltanspruch und Ruhen die Pflichten von IT Dienstleistungen jedenfalls in der Dauer in der der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und daher die Ausführung der Dienstleistung nicht möglich ist oder teilweise nicht möglich ist. Der Besteller respektive der Vertragspartner von IT Dienstleistungen hat Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Firmenbezeichnung etc. der Firma IT - Dienstleistungen anzuzeigen, verletzt der Besteller diese Verpflichtung, so gelten rechtliche Erklärungen der IT - Dienstleistungen als wirksam zugestellt an jenem Ort, der der IT - Dienstleistungen bekannt ist. Der Besteller respektive der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Daten insbesondere personenbezogene Daten automationsunterstützt verarbeitet werden dürfen. Im Gegenzug verpflichtet dich IT Dienstleiser gemäß den Datenschutzbestimmungen gesammelte oder ihm bekannt gewordene Daten des Bestellers an keine dritten weiterzugeben.

§ - 10 Zeiträume, in denen die IT Dienstleistungen die Wartungsarbeiten verrichtet:
IT Dienstleistungen verpflichtet sich, die Wartungsarbeiten nach vorhergehender Vereinbarung in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr an Werktagen durchzuführen. Der Samstag ab 13.00 Uhr ist kein Werktag. Werden Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen getätigt, so ist IT Dienstleistungen berechtigt, ein angemessenes gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. IT Dienstleistungen ist berechtigt, eine Fahrtpauschale in Höhe vom amtlichen Kilometergeld in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Urlaubs oder der Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit bzw. Hinderungsgründen werden sonder Reglungen mit dem Besteller vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit für Dienstleistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ - 11 Angebot und Vertragsabschluss:
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder die angeforderte Dienstleistung erbringen.

§ - 12 ABNAHME, EIGENTUMSVORBEHALT:
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von IT - Dienstleistungen mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von IT - Dienstleistungen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann IT - Dienstleistungen, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ - 13 Sonstiges:
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Lieferanten zuständig. Irrtümer und Änderungen unter vorbehalt.