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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Gürbüz Computer Consulting & Service International
Aar Str. 70
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65232
Taunusstein
Gültig ab 22.06.2005
Für die Installation und Wartung von Hard und Softwareprodukten, Reparaturen
sowie Administration von Netzwerken.
§ 1 – Allgemeine Bestimmungen:
Gürbüz Computer Consulting & Service International, im Folgenden kurz IT
Dienstleistungen genannt, installiert und/oder wartet Hard und Software sowie
administriert Netzwerke ausschließlich nach den hier formulierten allgemeinen
Geschäftsbedingungen. IT Dienstleistungen schließt Verträge grundsätzlich zu
seinen eigenen Bedingungen ab, abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur
dann, wenn IT Dienstleistungen diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat. Das heißt: von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder
teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des
Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. Mögliche
Nebenabreden bestehen nicht. Für die vertraglichen Beziehungen der
Vertragsparteien gilt deutsches Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen
wirksam. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages durch Individualabreden werden
durch schriftliche Bestätigung der IT Dienstleistungen wirksam. Sofern IT -
Dienstleistungen ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht
dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes
EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der
fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf
dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen
entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er
diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens IT
- Dienstleistungen wirksam. Die hier formulierten AGB gelten in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
§ - 2
Überlassene Unterlagen:
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers
nicht innerhalb der Frist von § 11 annehmen, sind diese Unterlagen uns
unverzüglich zurückzusenden.
§ - 3
Zahlungsbedingungen:
Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen
Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw.
Geschäftslokal. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns
genannte Konto zu erfolgen und ist grundsätzlich nach der betriebsfähigen
Bereitstellung sofort fällig. Bei Wartungsverträgen ist das Entgelt nach
Vereinbarung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig. Die Höhe des Entgeltes (Werklohn/Pauschalpreis für
Wartung) wird dem Kunden mündlich bzw. Schriftlich genannt. Für den Fall des
Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (derzeit
9,21 %) vereinbart. Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Privatperson,
so beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinssatz (derzeit 6,21 %). Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall,
dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die
Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden
überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
Die IT Dienstleistungen ist berechtigt, für Transportkosten, Auslagenersatz,
Spesen, Fahrkosten, ein gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. Ebenso nicht
enthalten im Entgelt ist die Umsatzsteuer.Überweisungsspesen sowie sonstige
Transaktionskosten gehen zulasten des Bestellers. Für jede Mahnung verpflichtet
sich der Besteller einen Betrag von derzeit € 40,-- zu bezahlen. Ebenso trägt
der Besteller die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwaltes oder Inkassobüros.
Jedenfalls ist IT Dienstleistungen berechtigt, für den Fall des Verzuges oder
sonstiger Mitwirkungspflichten des Bestellers, wenn diese verletzt werden, mit
eigener Leistung innezuhalten.Die Bezahlungen werden zuerst auf Kosten sodann
auf Zinsen und sodann auf Kapital angerechnet, wobei die Anrechnung jeweils auf
die älteste Schuld erfolgt. Der Besteller verzichtet darauf gegen Ansprüche
der IT Dienstleistungen seine eigenen Forderungen aufzurechnen, ebenso
verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes, ist
demnach hinsichtlich seiner zu erbringenden Leistung vor- leistungspflichtig.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 -
Leistungsmodalitäten, insbesondere Installationsfristen sowie
Rücktrittsrechte:
IT Dienstleistungen wird die bestellte Dienstleistung, Computer Soft oder
Hardware (dieser Begriff ist weit auszulegen darunter versteht man alle
einschlägigen Leistungen, die man mit diesem Begriff verbindet) zu jenen
Terminen bzw. innerhalb jener Frist zu installieren, die im Auftragsformular
ausgefüllt ist. Ist keine derartige Leistungsfrist oder kein derartiger Termin
vereinbart, so steht es IT Dienstleistungen frei, die entsprechenden Arbeiten in
angemessener Zeit durchzuführen. Vereinbarte Fristen verlängern sich bzw.
verschieben sich, sollten Umstände eintreten, die insbesondere nicht
vorhersehbar sind und verlängern Fristen bzw. verschieben vereinbarte Termine um
einen angemessenen Zeitraum. Behördliche Maßnahmen, das nicht zur Verfügung
stehen von Transportmittel oder Energie, Ausbleiben sämtlicher
Hardwarekomponenten oder anderer Gegenstände, die zur Softwareinstallation
notwendig sind insbesondere wenn der Besteller diese Sachen nicht beibringt oder
wenn Dritte insbesondere Lieferanten diese Leistungen nicht erbringen, höhere
Gewalt.IT Dienstleistungen räumt dem Besteller ein Rücktrittsrecht ein, für den
Fall als IT Dienstleistungen in Verzug gerät, doch ist der Rücktritt nur
möglich, wenn der Besteller IT Dienstleistungen eine angemessene Nachfrist
gesetzt hat, diese Nachfrist ist gesetzlich geregelt. Kann IT Dienstleistungen
die erwünschte Dienstleistung nicht durchführen, da der Besteller insbesondere
Hardware, Lizenzen, behördliche Bewilligungen oder sonstige Gegenstände nicht
bereitgestellt hat, so ist IT Dienstleistungen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn IT Dienstleistungen dem Besteller eine angemessene
Nachfrist, welche gesetzlich geregelt ist, gesetzt hat und der Besteller diese
nicht einhält. Für den Fall als IT Dienstleistungen vom Vertrag zurücktritt, hat
der Besteller sämtliche Aufwendungen für bereits erbrachte Arbeiten bar zu
ersetzen. Ebenso hat der Besteller bereits erbrachte Installationen, die sodann
wiederum rückgenommen werden, zu ersetzen. Für den Fall als im Auftragsformular
näher beschriebene Dienstleistung erbracht wurde und für den Fall als IT
Dienstleistungen aufgrund eines Zahlungsverzuges des Bestellers nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, vom
Vertrag zurücktritt, so sind sämtliche Aufwendungen wie zuvor genannt vom
Besteller zu ersetzen ebenso behält sich IT Dienstleistungen das Recht unter
Vorbehalt offen, auf Vertragszuhaltung zu klagen, jedenfalls ist der Besteller
verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe von 50 % des Werklohns zu
bezahlen. Sämtliche Schadenersatzansprüche bleiben jedoch ausdrücklich
vorbehalten. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges seitens IT – Dienstleistungen bleiben unberührt.
§ 5 –
Durchführung des Vertragsgegenstandes insbesondere der Software:
Die IT Dienstleistungen installiert den Vertragsgegenstand nach jenen
Vereinbarungen, die im Auftragsformular genannt sind. Sämtliche Arbeiten, die
nicht die Softwareinstallation betreffen, aber notwendig sind, um die Software
installieren zu können, hat der Besteller auf seine Kosten durchführen zu
lassen. Weiters ist der Besteller verpflichtet, die ordnungsgemäße Installation
des Vertragsgegenstandes, insbesondere der installierten Software des Netzwerkes
zu bestätigen. Softwareprodukte sind grundsätzlich nach der Installation vom
Umtausch ausgeschlossen (Kopie Erstellung, Lizenznummer usw.)
§ - 6
Gewährleistung:
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb der gesetzlich geregelten
Zeit ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom
Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind
die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist
oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. IT Dienstleistungen übernimmt keinerlei Gewähr für
die zu installierende Software noch übernimmt IT Dienstleistungen eine Gewähr
für Hardwareprodukte. Es wird ausdrücklich festgehalten und klargestellt, dass
der Besteller lediglich die Installation der Software, Hardware, Störungs-
Beseitigung bzw. Administration des Netzwerks bestellt hat, das Softwareprodukt
an sich oder die Hardware die zur Betreibung der Software notwendig ist, ist
nicht Gegenstand der von IT Dienstleistungen zu erbringen Tätigkeit und haftet
demnach IT Dienstleistungen für derartige Sachen/Arbeiten nicht. Für den Fall,
als der Besteller IT Dienstleistungen beauftragt hat, die Software oder die
Hardware zu besorgen, so wird IT Dienstleistungen namens und im Auftrag und auf
Rechnung des Bestellers tätig (Stellvertreter) Gewährleistungsansprechpartner
für Software und Hardware und sonstige Arbeiten in diesem Zusammenhang ist jenes
Rechtssubjekt, mit dem der Besteller eine Vertragsbeziehung hat. IT
Dienstleistungen wird für den Fall als sie Hard- oder Software für den Besteller
erwirbt, jedenfalls das Vertretungsverhältnis gegenüber dem Dritten, der die
Hard- und Softwareleistung erbringt, offen legen. Für Updates sowie neue
Programme, die IT Dienstleistungen für den Auftraggeber in dessen Namen und
dessen Rechnung bei Dritten bezogen hat, übernimmt IT Dienstleistungen keinerlei
Haftungen, auch dahingehend nicht, als Adaptionsschwierigkeiten zwischen der
Updateversion und den neuen Programmen gegenüber der bereits eingespielten
Software, auftreten. Fehler in der Software treffen stets den Hersteller bzw.
jenes Rechtsobjekt, das die Software dem Auftraggeber veräußert hat. Für fremde
Programme wird nicht gehaftet. Treten Mängel in Dienstleistungen von IT
Dienstleistungen auf, so hat der Auftraggeber diese Mängel unverzüglich zu rügen
und steht der IT Dienstleistungen vordergründig das Recht zu, die Bestellung
nachzubessern, auszutauschen und verzichtet insbesondere ein Auftraggeber in der
Eigenschaft als Kaufmann auf Preisminderung und Wandlung. Ferner wird nach der
Lieferung der Bestellung eine umfangreiche Funktionskontrolle durchgeführt so,
dass eventuell vorhandene Mängel auftreten sollten.Kommt das Rechtsgeschäft
zwischen der IT Dienstleistungen und einem Konsumenten zustande, so verzichtet
der Konsument auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Die IT Dienstleistungen haftet für Schäden nur bei Vorsatz und bei grober
Fahrlässigkeit, das gilt auch für den Ersatz des Mangelschadens bzw. des
Mangelfolgeschadens. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist gänzlich
ausgeschlossen. Der Besteller wird jedenfalls die IT - Dienstleistungen
innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Zeit nach der Feststellung des
Mangels über diesen Mangel informieren, da ansonsten angenommen wird, dass die
Sache ursprünglich nicht mangelhaft war. Im zweifelt gelten gesetzliche
Bestimmungen. Ferner ist ausgeschlossen das Firmware Upgrates die auf Wunsch des
Kunden erfolgen zulasten von IT Dienstleistungen geht. Das heißt, IT
Dienstleistungen kann bei Upgrates keine Gewähr übernehmen, dass keine
Komplikationen auftreten die möglicherweise einen Totalschaden oder
unverhältnismäßig hohe Reparaturkosten des Gerätes zu folge haben. Die
Gewährleistung der IT Dienstleistungen besteht in der Fehler- und
Störungsbeseitigung, die die Ursache in der Installation haben. Sofern der
Besteller mit IT Dienstleistungen einen Software-Wartungsvertrag abgeschlossen
hat, übernimmt IT Dienstleistungen im Zeitraum der Dauer dieses Vertrages die
Fehler- und Störungsbeseitigung, die ihre Ursache in der Installation hat, sowie
die Pflege der Software. (Insbesondere Adaptierung der Software auf den
jeweiligen technischen Standard, Arbeiten, die zu einem reibungslosen
Funktionieren des Netzwerkes gehören).
Es ist dem Besteller nicht gestattet, in der Art der Installation oder im
Netzwerk Änderungen vorzunehmen, wurden solche Änderungen vorgenommen, so
entfallen die Gewährleistung und auch die Verpflichtung zur Wartung. Tritt
der Fall ein, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so hat der Besteller
sämtliche angelaufenen Kosten zu tragen, die aufgewendet wurden, um diesen
Fehler zu erkennen und zu beseitigen. IT Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die Softwarefunktionen und die Art der Installation den
Anforderungen des Bestellers genügen, dass sämtliche Programme in der von ihm
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei
laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. Gleiches gilt für
die Hardware des Bestellers. Sollten im Rahmen einer Reparatur Teile
ausgetauscht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte der
Hersteller des ausgetauschten Gegenstands darüber hinaus eine Garantie gewähren,
wird dies gegen eine Aufwandsentschädigung für unsere Bemühungen an den Kunden
weitergegeben. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Wir haften unbeschadet vorstehender
Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir
bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur
dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
§ - 7
Gewerblicher Rechtsschutz – Urheberrecht:
Der Besteller verpflichtet sich, sich jeglicher gewerblicher
Rechtsschutzverletzungen insbesondere Rechtsverletzungen im Material-,
Güterrecht zu enthalten, er erklärt, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
der einzelnen Rechtsobjekte, insbesondere der Lizenzgeber zu achten. Der
Besteller muss über gültige Lizenzen der eingesetzten Software verfügen, IT -
Dienstleistungen hat keinerlei Überprüfungspflichten. Sollte es augenscheinlich
sein das der Besteller über keine gültigen Lizenzen verfügen tritt IT -
Dienstleistungen vom Vertrag zurück bis gültige Lizenzen zur Verfügung stehen.
Der Besteller hat die bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.
§ - 8
Haftungsausschluss:
IT Dienstleistungen haftet für Schäden, sofern ihr oder ihren Personen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden sowie Schäden
aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Auch wenn diese im Widerspruch zu § 6 stehen sollten. Der Kunde hat zudem, bevor
er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, bringt gegebenenfalls
separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der
Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und
alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht
übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt
oder das Ersatzprodukt zurückgesandt, geliefert worden ist, die Software und
Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Kunde die
Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm
aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm
eingesandten Produkt zu löschen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IT -
Dienstleistung nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und
beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig
durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet IT -
Dienstleistung nicht. Unabhängig von einem Verschulden von IT - Dienstleistung
bleibt eine eventuelle Haftung von IT - Dienstleistung bei arglistigem
Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die
Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme
einer Garantie durch IT - Dienstleistung dar.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von IT - Dienstleistung für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei WLan Installationen
können Inkompatibilitäten zwischen Sender und Empfängergerät zu
Leistungseinbußen insbesondere in Sicherheitsrelevanten fragen zur Folge haben.
Wir weisen den Kunden unmissverständlich darauf hin, welche strafrechtlichen
Konsequenzen der Betrieb eines solchen Netzes haben kann.
§ - 9
Weitere Pflichten sowie Obliegenheiten des Bestellers:
Den Besteller trifft bei der Installation der Software, des Netzwerkes, eine
Mitwirkungspflicht und hat er alles zu unternehmen, um eine erfolgreiche
Installation der Software, des Netzwerkes zu ermöglichen. Insbesondere
verpflichtet sich der Besteller der IT - Dienstleistungen Zutritt zu den Räumen
zu gewähren, verpflichtet sich weiters die Hard- und Software zur Verfügung zu
stellen und bereitzustellen, er verpflichtet sich weiters geeignete elektrische
Energie beizusteuern nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere hat die
elektrische Energie die entsprechende Spannung, Frequenz und Stromstärke sowie
Polung zu enthalten. Weiters verpflichtet sich der Besteller sämtliche
Instandhaltungs- und Änderungs- und Wartungsarbeiten während der
Vertragsbeziehung ausschließlich von IT Dienstleistung durchführen zu lassen.
Weiters erklärt der Besteller ausdrücklich rechtmäßiger Benützer der Software
und der Hardware zu sein, demnach rechtmäßiger Lizenznehmer zu sein. Er hält die
Firma IT - Dienstleistungen vollkommen schad- und klaglos, sollte die IT
Dienstleistungen von dritter Seite insbesondere von Lizenzgeberseite in Anspruch
genommen werden. Der Besteller verpflichtet sich weiters schonend mit Hard- und
Software sowie mit dem Netzwerk umzugehen, entsprechend der Wartungs- und
Bedienungsanleitung. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht
nach, so behält IT - Dienstleistungen den gänzlichen Entgeltanspruch und Ruhen
die Pflichten von IT Dienstleistungen jedenfalls in der Dauer in der der
Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und daher die Ausführung
der Dienstleistung nicht möglich ist oder teilweise nicht möglich ist. Der
Besteller respektive der Vertragspartner von IT Dienstleistungen hat Änderungen
seines Namens, seiner Anschrift, seiner Firmenbezeichnung etc. der Firma IT -
Dienstleistungen anzuzeigen, verletzt der Besteller diese Verpflichtung, so
gelten rechtliche Erklärungen der IT - Dienstleistungen als wirksam zugestellt
an jenem Ort, der der IT - Dienstleistungen bekannt ist. Der Besteller
respektive der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Daten
insbesondere personenbezogene Daten automationsunterstützt verarbeitet werden
dürfen. Im Gegenzug verpflichtet dich IT Dienstleiser gemäß den
Datenschutzbestimmungen gesammelte oder ihm bekannt gewordene Daten des
Bestellers an keine dritten weiterzugeben.
§ - 10 Zeiträume, in denen die IT Dienstleistungen die Wartungsarbeiten
verrichtet:
IT Dienstleistungen verpflichtet sich, die Wartungsarbeiten nach vorhergehender
Vereinbarung in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr an Werktagen
durchzuführen. Der Samstag ab 13.00 Uhr ist kein Werktag. Werden
Wartungsarbeiten an Sonn- und Feiertagen getätigt, so ist IT Dienstleistungen
berechtigt, ein angemessenes gesondertes Entgelt in Rechnung zu stellen. IT
Dienstleistungen ist berechtigt, eine Fahrtpauschale in Höhe vom amtlichen
Kilometergeld in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Urlaubs oder der Berufs-
bzw. Arbeitsunfähigkeit bzw. Hinderungsgründen werden sonder Reglungen mit dem
Besteller vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit für
Dienstleistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt
seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe
überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug gerät. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers
wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ - 11 Angebot und Vertragsabschluss:
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir
können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
zusenden oder die angeforderte Dienstleistung erbringen.
§ - 12 ABNAHME, EIGENTUMSVORBEHALT:
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande
kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von IT -
Dienstleistungen mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware
Eigentum von IT - Dienstleistungen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug,
kann IT - Dienstleistungen, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware
zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt
und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Wir behalten uns das Eigentum an
der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus
dem Liefervertrag vor. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-,
Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur
zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene
Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen
ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Die Be- und Verarbeitung oder
Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag
für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der
Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an
uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
§ - 13 Sonstiges:
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für
alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Lieferanten zuständig.
Irrtümer und Änderungen unter vorbehalt.

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